Für Busse gelten wie für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge verbindliche Vorgaben zur maximalen Beladung. Diese berücksichtigen sowohl die Anzahl der Fahrgäste als auch deren Gewicht. Überladene oder überfüllte Busse stellen eine Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmende dar. Neben den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes sind auch die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und der BOKraft einzuhalten.
Die maximal zulässige Anzahl an Fahrgästen ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) festgelegt. Dort ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Busses vermerkt. Grundsätzlich dürfen gemäß § 21 der Straßenverkehrsordnung nur so viele Personen befördert werden, wie Plätze vorhanden sind.
Für Kraftomnibusse im Linienverkehr gilt jedoch eine wichtige Ergänzung: Nach § 22 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind neben Sitzplätzen auch Stehplätze zulässig. Bei Reisebussen im Fernverkehr hingegen müssen alle Fahrgäste einen Sitzplatz haben.
Zur besseren Übersicht sind in der Nähe des Fahrerplatzes Aufkleber angebracht, die die Anzahl der Sitz-, Steh- und Rollstuhlplätze ausweisen. Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht sind dort nicht enthalten und müssen vom Fahrpersonal berücksichtigt werden. Neben der Anzahl der Plätze spielen dabei auch Achszahl und Achslast eine Rolle.
Ein Bus gilt daher erst dann als überfüllt, wenn mehr Fahrgäste befördert werden, als das Fahrzeug gemäß Zulassung aufnehmen darf.